Wie kann ich stiften?
Stiften funktioniert wie Spenden. Ein von Ihnen gewählter Geldbetrag wird mit dem Vermerk „Zustiftung“ auf das Konto der Barbarossa-Stiftung überwiesen. Die Summe wird dann dem Stiftungskapital zugeführt und bleibt unberührt, was zur Folge hat, dass die Erträge aus dem angelegten Stiftungskapital stetig wachsen.
Wenn Sie zugestiftet haben, erhalten Sie eine Zuwendungsbestätigung zur Vorlage beim Finanzamt. Wichtig ist, dass Sie Ihren Namen und Ihre Anschrift bei der Überweisung angeben. Sie können nicht nur Geldbeträge stiften sondern auch andere Vermögenswerte – auch eine Eigentumswohnung, ein Haus oder Wertpapiere sind mögliches Stiftungskapital. Die Erträge aus diesem Vermögen werden ausschließlich für die Arbeit der Barbarossa-Stiftung verwendet.
Es besteht weiterhin die Möglichkeit, Ihre eigene unselbständige Stiftung zu errichten, deren Verwaltung treuhänderisch durch die Barbarossa-Stiftung erfolgt, soweit die Zwecke der unselbständigen Stiftung mit den Zwecken der Barbarossa-Stfitung vereinbar sind.
Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie weiterführende Fragen zum Stiften oder zur Einrichtung einer unselbständigen Stiftung haben, unter info@barbarossa-stiftung.de
Die Barbarossa-Stiftung wird vom Finanzamt Gera unter der St.-Nr. 161/141/50499 geführt; ihre Gemeinnützigkeit ist anerkannt. Wir senden Ihnen ab einem jährlichen Spendenbetrag von 60,00 € eine Zuwendungsbestätigung nach Zahlungseingang zu.